Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Kurse werden in Kursform oder als Semesterabo gelöst. Die Anmeldung erfolgt über das Anmeldeformular oder per E-Mail.

Versäumte Lektionen dürfen vor- oder nachgeholt werden. In Ausnahmefällen ist es auch möglich, dies in einem neuen Semester oder Kurs zu tun. Kann man über längere Zeit infolge Unfall oder Krankheit nicht trainieren, muss man sich sofort melden. Ausfälle bis zu einem Monat müssen nachgeholt werden, erst ab dem 2. Monat wird eine Gutschrift erstellt, die dann in einem neuen Semester oder Kurs angerechnet wird. Dafür ist ein ärztliches Zeugnis erforderlich. In keinem Fall kann Kursgeld zurückerstattet werden. 

Die Gutschrift ist ein Jahr gültig. Ausnahmen möglich.


Ferien

Während den Schulferien des Kantons Schaffhausen finden keine Lektionen statt, ausser wir erstellen einen Ferienplan. Abweichungen des Schaffhauser-Ferienplans werden anfangs eines Semesters mittgeteilt.

Eintritt

Erfolgt der Eintritt während eines laufenden Semesters, wird das Kursgeld ab dem Eintritt berechnet.


Kursgeld

Kursgeld muss vor Kursbeginn oder vor Semesteranfang überwiesen werden.


Kündigung

Ein Semesterabo kann jeweils Ende eines Semesters gekündigt werden (d.h. Anfangs Juli und Ende Januar). Erfolgt keine fristgerechte Kündigung, wird das Abo automatisch verlängert. Auf diesen Punkt werden die Kunden und Kundinnen jedoch stets aufmerksam gemacht.


Versicherung

Versicherung für Unfall und Diebstahl ist Sache der Teilnehmer und Teilnehmerinnen.

«Wenn sich eine Blockade löst, werden die Bewegungen harmonisch leicht.»

– Jacky Niederöst